Allgemein18.01.2024

Persönliche Erklärung zum Rückführungsverbesserungsgesetz

Heute hat der Deutsche Bundestag über das Rückführungsverbesserungsgesetz abgestimmt.  Zu meinem heutigen Abstimmungsverhalten habe ich, gemeinsam mit meinem Kolleg*innen Lamya Kaddor, Lukas Benner und Marcel Emmerich eine Persönliche Erklärung verfasst:

Persönliche Erklärung nach §31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
zum Abstimmungsverhalten in der 147. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Januar 2024 zum Tagesordnungspunkt 15, 2./3. Lesung zum Rückführungsverbesserungsgesetz, Drucksache 20/9463:

Mit der heutigen Schlussabstimmung des Rückführungsverbesserungsgesetzes wird eine Einigung der Koalition in Folge mehrerer einstimmiger Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit dem Bundeskanzler umgesetzt.

Die Prämisse dieser Einigung ist, dass eine restriktivere Migrationspolitik, die auf Verfahren zur Erleichterung und Beschleunigung von Abschiebungen fokussiert, eine adäquate Reaktion auf die in der Gesellschaft und insbesondere von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen formulierten Anzeigen von Überlastung sei. Diese Prämisse teilen wir nicht. Es ist unstreitig, dass die Migrations- und Asylpolitik Ausgangspunkt kontroverser gesellschaftlicher Debatten und bedauerlicherweise auch rechter und rechtsextremer Mobilisierung ist. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu festigen und die kommunal Verantwortlichen in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken, scheint uns im Wesentlichen eine auskömmliche und verlässliche finanzielle Unterstützung der Kommunen von Bedeutung. Auf eine solche hat sich die Koalition mit den Ländern verständigt.

In der Gesamtbewertung bestehen massive Zweifel an der Sinn- und Rechtmäßigkeit des Gesetzes, letzteres insbesondere mit Blick auf Verfassungs- sowie Unionsrecht. Unsere Kritik betrifft insbesondere zahlreiche Grundrechtseinschränkungen wie die Einschränkungen der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Rechts auf Privatsphäre, die Ausweitung der Dauer des Ausreisegewahrsams und die Verlängerung des Grundleistungsbezugs im Asylbewerberleistungsgesetz von 18 auf 36 Monate. Das zur Abstimmung stehende Gesetz ist im parlamentarischen Verfahren gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung deutlich verbessert worden. Hinsichtlich des Rechtsschutzes für Geflüchtete, aber auch der politischen Balance zwischen Verschärfungen und Integrationserleichterungen konnten Erfolge erzielt werden, die wir würdigen. Es ist in der Ampel beschlossen, dass Seenotrettung nicht kriminalisiert wird. Die Verbesserungen diesbezüglich gegenüber dem Regierungsentwurf begrüßen wir ausdrücklich. Die kritischen Stimmen, die dennoch die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung sehen, nehmen wir zur Kenntnis und erwarten, sollten sich diese Sorgen bestätigen, eine sofortige Nachbesserung.

Der Bundeskanzler hat mehrfach deutlich gemacht, dass ihm dieses Gesetz besonders wichtig ist. Wir nehmen dies zur Kenntnis und stimmen dem Rückführungsverbesserungsgesetz heute im Wissen um die Bedeutung für die Koalition und in der Erwartung zu, dass auf Grund der angesprochenen Rechtsunsicherheiten notwendige Veränderungen von derselben Mehrheit beschlossen werden, die den heutigen Beschluss begründen.

Zur vollständigen Persönlichen Erklärung (PDF).

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