Pressemitteilung: Haushaltsentwurf für den Etat des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Zum Haushaltsentwurf 2023 für den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erklären Deborah Düring, Sprecherin für Entwicklungspolitik, und Felix Banaszak, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatter für den Einzelplan (EP) des BMZ:

„Die Corona-Pandemie und der Angriffskrieg auf die Ukraine verschärfen bestehende Krisen insbesondere im Globalen Süden. Das Welternährungsprogramm geht von zusätzlich 200 Millionen Menschen aus, die dadurch vom Hungertod bedroht sind. Währenddessen werden die zerstörerischen Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrise bei uns und im Globalen Süden immer deutlicher spürbar. Dabei klafft die Finanzierungslücke für die Prävention und Anpassung sowie insbesondere für Verluste und Schäden breit offen. Dürren und damit auch der globale Hunger werden in Zukunft weiter zunehmen. Als einer der weltweit größten Geldgeber spielt Deutschland eine wichtige Rolle, um akute Hungersnot zu lindern und durch Entwicklungszusammenarbeit die wirtschaftlichen und zivilen Strukturen im Globalen Süden zu stärken.

Die geplante Kürzung des BMZ-Etats um 10,3% (1,27 Mrd. €) wäre angesichts dieser Lage fatal und würde künftig weitere Folgekosten nach sich ziehen. Die Bundesregierung hat im Einzelplan 60 eine Vorsorge i. H. v. 5 Mrd. € für Krisenbewältigung eingeplant – unklar ist aber, wie viel genau dem BMZ zugutekommen soll. Daher werden wir uns im parlamentarischen Verfahren für Transparenz einsetzen und dafür, dass diese Mittel vorrangig für Zwecke der globalen Gerechtigkeit verwendet werden.

Bereits beim Haushalt 2022 haben wir Parlamentarier*innen der Ampel einen großen Erfolg errungen, indem wir im parlamentarischen Verfahren sowie durch den Ergänzungshaushalt die geplanten Kürzungen des BMZ-Etats zurückgenommen haben. Wir werden uns bei den anstehenden Beratungen für das Haushaltsjahr 2023 im Parlament wieder dafür einsetzen, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags einzuhalten und den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden. Das ersetzt allerdings keine vorausschauende Finanzplanung, die Deutschlands Rolle als Förderer globaler  Gerechtigkeit und Vorreiter bei Krisenprävention und -management stärkt.

 Während die Mittel für Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sinken, steigen die Verteidigungsausgaben im Vergleich zu 2022 um 16 Prozent. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Koppelung von Verteidigungsausgaben und Humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit darf als Zielmarke nicht fallen gelassen werden.

Deutschland hat sich außerdem dazu verpflichtet, 0,7% des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe auszugeben. Dieses Ziel dürfen wir nicht verfehlen.“

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